Anwaltskanzlei Dr. Mayer & Collegen in Ellwangen

Abgasskandal - Dieselmanipulation - Dieselgate

Abgasmanipulation bei VW-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda.

Wenn Sie Besitzer eines PKW mit Dieselmotor sind, müssen Sie mit hohen Wertverlusten rechnen. Zudem droht bereits ein Fahrverbot für Diesel in vielen deutschen Innenstädten.

Ihre Möglichkeiten:

I

Schadenersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrages nach § 826 BGB

1. (Rückabwicklung des Kaufvertrages)

Ihr Ausweg aus der Dieselfalle als Besitzer eines Fahrzeugs des VW-Konzerns ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das bedeutet konkret, Ihr Fahrzeug an VW oder den Händler (VW, Audi, Seat, Skoda) zurückzugeben. Sie erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gem. § 826 BGB zurück. Der Erstattungsbetrag liegt in der Regel weit über dem aktuellen Gebrauchtwagenpreis. Durch die Rückgabe Ihres Fahrzeugs vermeiden Sie viele mögliche zukünftige Probleme.

2. (Schadenersatz)

Alternativ zur Rückabwicklung besteht auch die Möglichkeit einen Schadenersatz gem. 826 BGB zu verlangen, d.h.Sie behalten den PKW und bekommen eine Geldentschädigung.

3. (Verjährung)

Die Ansprüche auf Schadenersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages verjähren Ende 2022.

II

Restschadenersatz nach § 852 BGB

§ 852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung.

1. (Restschadenersatz)

Nach aktueller Rechtsprechung haben vom VW-Abgasskandal Betroffene, deren Schadensersatzansprüche aus § 826 BGB bereits verjährt sind, einen Anspruch auf einen Restschadensersatz aus § 852 BGB.

2. (Restschadenersatz Bedeutung)

Dieser Restschadensersatzanspruch bedeutet, dass Sie den Gewinn, den VW mit dem Verkauf Ihres PKW erzielt hat, erhalten. Es besteht ein Anspruch auf den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge bzw. Händlereinkaufspreis abzüglich Gestehungskosten. Hinzu kommen die Zinsen ab dem Kauf des PKW.

3. (Verjährung)

Die Ansprüche aus Restsschadenersatz verjähren in 10 Jahren ab Kauf des PKW.

4. Aktuell:

BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal

Aktuelle Entscheidung vom Bundesgerichtshof zum sogenannten Restschadensersatz!

BGH (Urteilen vom 21. Februar 2022 – VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21)

Der VIa. Zivilsenat BGH hat entschieden, dass Käufern eines vom Dieselskandal betroffenen Neuwagens, deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, ein Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zusteht. Somit können Käufer eines neu gekauften Diesels, die im Abgasskandal noch nicht oder nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, finanzielle Entschädigung bekommen. Der BGH bejahte in seinen Entscheidungen den Anspruch auf sog. Restschadensersatz.

Der Restschadensersatz gemäß § 852 BGB kann nur binnen Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Kaufes, geltend gemacht werden!

III

Es besteht Handlungsbedarf, ansonsten bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Die Anwaltskanzlei Kanzlei Dr. Mayer und Collegen setzt Ihre Rechte durch.