Anwaltskanzlei Dr. Mayer & Collegen in Ellwangen

Über uns

Wir bieten den Bedürfnissen unserer Klientel entsprechend eine Rundumversorgung in rechtlichen Angelegenheiten. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der umfassenden Beratung und Vertretung des gewerblichen Mittelstandes ebenso wie der des einzelnen Bürgers. Wir sehen unsere vordringliche Aufgabe darin, Streit zu vermeiden durch rechtzeitige Beratung und außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite. Ist die gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, sind wir bestrebt, ein optimales Ergebnis kostengünstig zu erzielen.

Wir können Sie vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland selbst, also ohne Zwischenschaltung eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts, vertreten, ausgenommen in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dort benötigen Sie einen nur beim BGH zugelassenen Anwalt, den wir gerne für Sie vermitteln und kontaktieren können. Wir nehmen die Termine vor allen Gerichten selbst wahr. Wir treten somit vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Ihre offenen Rechnungen können wir im automatisierten Mahnverfahren einklagen mit dem Vorteil schnell zu einem Vollstreckungstitel zu kommen. Wir betreiben dann anschließend auch die Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe des europäischen Zahlungsbefehls können wir Ihre Forderungen auch gegen Schuldner europaweit verfolgen. Mit Firmenmandanten können wir kostengünstige Pauschalverträge über die Beitreibung von Außenständen schließen.

Das Immobilienrecht ist bei uns in guten Händen. Von Fragen des Grundstückserwerbs über Probleme bei Bebauung, Vermietung und Verkauf, bis zur Aufteilung in Wohnungseigentum und dessen Verwaltung bieten wir Ihnen die Sachkunde der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und für Miet- und Wohnungseigentum.

Wir sind Mitglied der Genossenschaft APRAXA für Rechtsanwälte und Steuerberater.

Wir sind Mitglied der Genossenschaft für Rechtsanwälte und Steuerberater:
Logo - Mitglied der Genossenschaft für Rechtsanwälte und Steuerberater
Dr. Mayer & Collegen - Rechtsanwälte
Dr. Mayer & Collegen - Rechtsanwälte

Unternehmen können mit uns Beratungsverträge abschließen, innerhalb derer wir kostengünstig alle handels-, gesellschafts-, arbeits- und erbrechtlichen Fragen bearbeiten.

Für alle arbeitsrechtliche Fragen haben wir einen angehende Fachanwältin im Büro.

Rechtsanwälte und Fachanwälte arbeiten in unserer Kanzlei erforderlichenfalls ineinander greifend zusammen und eine Steuerberaterkanzlei steht uns Anwälten in steuerlichen Fragen beratend zur Seite.

Die zunehmende Zahl von Gesetzen und EU-Richtlinien, eine wachsende Flut von Rechtsprechung haben dazu geführt, dass wir unsere anwaltlichen Tätigkeiten in Fachgebieten bündeln. Unsere Kompetenz stellen wir durch den Erwerb von Fachanwaltstiteln unter Beweis. Fachanwalt - ein von der Rechtsanwaltskammer (RAK) verliehener Zusatztitel- kann nur werden, wer nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit seine besonderen Kenntnisse auf seinem Fachgebiet durch eine Prüfung und eine vorgeschriebene Zahl bereits bearbeiteter Fälle nachgewiesen hat. Die RAK überwacht die für Fachanwälte vorgeschriebene jährliche Fortbildung.

Auch im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht können wir Sie umfassend vertreten. In unserer Kanzlei haben wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, der zugleich ADAC Vertragsanwalt ist.

Wir korrespondieren in Deutsch, Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Tobias Mayer ist ADAC Vertragsanwalt.
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