Rechtsanwalt - Andreas Maase
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
Dass Rechtsanwalt Maase so unterschiedliche Rechtsgebiete wie das private Bau- und Architektenrecht einerseits und das Wehrrecht andererseits vertritt, liegt an seinem Lebenslauf. Rechtsanwalt Maase wurde geboren 1960 in Stolzenau bei Hannover. 1979 machte er Abitur in Paderborn, danach war er bis 1987 Soldat der Elektronischen Kampfführung u. a. bei der Fernmeldeausbildungskompanie 5/I und dem Fernmeldebataillon 120 in Rotenburg/Wümme.
Nach seiner Dienstzeit studierte er Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und war anschließend Referendar beim Landgericht Ellwangen. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen trat er in unsere Kanzlei ein. Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Maase sind die o. a. Rechtsgebiete. Im privaten Bau- und Architektenrecht berät Rechtsanwalt Maase im Auftrag der Kreishandwerkerschaft Ostalb die Innungen der Schreiner, Zimmerer, Stuckateure, Elektroinstallateure und Metallbauer. Für Mitglieder dieser Innungen sind ausschließlich telefonische Rechtsberatungen kostenlos und werden von uns mit der Kreishandwerkerschaft abgerechnet. Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Befähigungen ist Rechtsanwalt Maase die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Bau- & Architektenrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart mit auch der Verpflichtung zur ständigen speziellen Fortbildung verliehen worden, die es ihm ermöglicht, das gesamte Spektrum dieses Fachbereiches abzudecken und die Interessen seiner Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Nachdruck und besonderer Präzision durchzusetzen.
Neben seiner Tätigkeit im Baurecht ist Rechtsanwalt Maase nach wie vor im Wehrrecht tätig. Weitere Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Maase sind Versicherungsrecht, EDV-Recht und Strafrecht. Im EDV-Recht vertritt Rechtsanwalt Maase Sie auch in gerichtlichen Verfahren, strebt aber in erster Linie außergerichtliche Lösungen an. Hierzu legt er das vom Bundesverteidigungsministerium und namhaften Unternehmen entwickelte sog. Vorgehensmodell (V-Modell) zugrunde. Informationen zu ihm finden Sie im Internet unter www.v-modell-xt.de. Interessenschwerpunkte im Strafrecht sind außer dem Wehrstrafrecht namentlich Gewaltkriminalität und Wirtschaftsstrafrecht.
In unserer Kanzlei hat Rechtsanwalt Maase u. a. die Fälle vertreten, die zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes BGHZ 132, S. 175 - 181 und des Bundesverwaltungsgerichtes NJW 2002, S. 980 - 989 geführt haben. 1996 - 2003 hielt er im Rahmen der Referendarausbildung des Landgerichtes Ellwangen den Anwaltsunterricht im öffentlichen Recht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hat unser Kollege stets den Kontakt zur Bundeswehr gehalten; er ist derzeit Oberstleutnant d. R. und Bataillonskommandeur. 1995 war er Lektor für die Neuausgabe der Heeresdienstvorschrift 100/100 "Truppenführung", wofür er mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber ausgezeichnet wurde. 2000 war Rechtsanwalt Maase Stabsoffizier für zivil-militärische Zusammenarbeit in Bosnien-Herzegowina, 2002 Rechtsberater im Kosovo. Seine jüngste Veröffentlichung "Militärischer Führungsprozeß und zivil-militärische Zusammenarbeit bei Friedensmissionen" finden Sie auf der Website des österreichischen Verteidigungsministeriums unter www.bmlv.at/omz/ausgaben/artikel.php?id=280.
Im Hinblick auf seine Auslandseinsätze hat Rechtsanwalt Maase sich eingehend mit Kultur und Rechtsordnung des Islam befaßt. Einen Bericht aus der türkischen Presse sowie vollständigen Lebenslauf und weitere Unterlagen finden Sie auf dieser Seite unten. Zur Information unserer Mandanten aus dem Bereich der Bundeswehr sind ziviler und militärischer Werdegang im Lebenslauf gleichrangig dargestellt. Rechtsanwalt Maase ist verheiratet und engagiert sich politisch bei Bündnis 90 / Die Grünen. Zu seinen privaten Interessen zählen u. a. Linguistik sowie Friedens- und Konflikttheorie.
Lebenslauf und Dokumente
Dr. Mayer & Collegen
Rechtsanwälte - Fachanwälte
Marktplatz 18
73479 Ellwangen
Tel.: +49 (0) 7961 / 90 07 - 0
Fax.: +49 (0) 7961 / 90 07 - 27
E-Mail: info(at)dr-mayer-coll.de
Kanzleiöffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Termine zusätzlich nach Vereinbarung
Dr. Mayer & Coll.
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