Anwaltskanzlei Dr. Mayer & Collegen in Ellwangen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fortbildungs­bescheinigung des DAV (Deutscher Anwalt Verein)
Logo - Fortbildungs­bescheinigung des DAV

- Rechtsanwalt Jan-Claudius Hohberg
- Rechtsanwältin Ellen Galow

Weiterer Kernbereich ist das Miet-und Wohnungseigentumsrecht, das in Fortführung der langjährigen Praxis von Rechtsanwalt Dr. Mayer ebenfalls seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hohberg bearbeitet wird. Die Spezialisierung wie auch die ständige profunde Fort- und Weiterbildung sind auch in diesem Fachbereich unerläßlich, um den ständigen Änderungen in Rechtssetzung wie -sprechung hinreichend Rechnung tragen und den Mandanten die zu erwartende fachlich qualifizierte Arbeit anbieten zu können. So haben zunächst die Reform des Wohnungseigentumsrecht in 2007 sowie zuletzt in 2020 weitreichende Änderungen in der Rechtsanwandung gebracht, die sich auf das Zusammenleben innerhalb der (zunehmend vergesellschafteten) Gemeinschaft wie aber auch bei der Tätigkeit des - nur noch zugelassenen zertifizierten - Verwalters der WEG teils erheblich auswirken, neue Möglichkeiten insbesondere bei baulichen Änderungen/Moderniesierungen bieten, wie aber auch Verpflichtungen schaffen. Auch die letzten Reformen im Mietrecht brachten wieder teils erhebliche Neuerungen z.B. bei den Möglichkeiten zur modernisierenden Instandsetzung (Energetik) und deren Realisierung auch im vermieteten Mietobjekt, denen Rechnung zu tragen ist, gerade auch beim Thema Mietpreisfindung.
Seit März 2011 ist Rechtsanwalt Hohberg aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen wie praktischen Befähigungen auch in den Rechtsgebieten des Miet- & Wohnungseigentumsrecht als Fachanwalt zugelassen. Frau Rechtsanwältin Galow ist dies nun seit April 2022 ebenso und erweitert unser Beraterangebot für Sie deutlich.

Kernbereiche seiner Tätigkeit sind u.a.:

  • Vertretung von Verwaltern und die Beratung in der täglichen Praxis
  • Forderungsinkasso bei Wohngeldrückständen bis hin zur Zwangsverwaltung und -versteigerung
  • Prüfung der Beschlussfassung und deren Vorbereitung, ggf. Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse der Gemeinschaft
  • Vertretung der WE-Gemeinschaft gegenüber Dritten wie Bauträgern, Handwerkern, Störern usw.
  • Prüfung und Erstellung allgemeiner wie individueller Mietverträge, speziell im Gewerbemietverhältnis
  • unanbhängige Beratung und Vertretung von Mietern wie Vermietern in allen Vertragsangelegenheiten
  • Kündigungen und ggf. Räumungen von Mietobjekten, bzw. Verteidigung des Mieters gegen ungerechtfertiges Vorgehen vermieterseits