Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwalt Jan-Claudius Hohberg
Den Familienrechtlicher verstehen wir hier als Berater und Vertreter in allen den Menschen treffenden Lebenslagen, vor allen in den Besonderen wie z.B. anläßlich des Scheiterns einer ehelichen oder partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft. Eine Trennung wie auch eine Scheidung selbst werfen immer eine Vielzahl von Rechtfragen auf und ziehen ebenso teils ganz erhebliche Rechtsfolgen nach sich. Diese muss man kennen und erkennen, insbesondere, was im Rahmen einer Trennung erstmals oder nur "neu" zu regeln ist. Das setzt eine umfassende Erörterung der konkreten Lebenssituation des von Trennung und Scheidung betroffenen Mandanten voraus, um eine "ganzheitliche" Beratung des Betroffenen zu ermöglichen, namentlich auch eine, die seine eigenen Vorstellungen mit in den Blick nimmt und auf Umsetzbarkeit prüft. Nur wer um seine Rechte und Pflichten umfassend Bescheid weiss, kann sicher entscheiden, wie und unter welchen Umständen er getrennt leben und sich ggf. auch scheiden lassen will. Die umfassende Beratung ist Teil der anwaltlichen Tätigkeit mit einem Mandat im Scheidungsverfahren und kostet insoweit auch nichts "extra".
Eine sog. "Internet- oder Online-Scheidung" bietet das hingegen regelmäßig nicht und ist zudem auch nie "billiger", denn die gebühren berechnen sich für alle verbindlich nach dem Gesetz (RVG & FamFGKG).
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei war und ist schon immer das Familienrecht, dabei zum einen die Kindschaftssachen (Recht der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind und seine Betreuung sowie auch des Kindesunterhalts). Zum Anderen zählen die Beratung und anwaltliche Vertretung der von Trennung und Ehescheidung Betroffenen mit zu unseren Kernaufgaben und dabei die Klärung und Regelung aller mit einer Scheidung zusammenhängender Folgesachen, speziell
- der Vermögensauseinandersetzung (auch Schuldenregulierung) mit u.a. dem Zugewinnausgleich,
- des Ehegattenunterhalts
- der Zuweisung von Ehewohnung und Hausratsteilung wie aber auch
- dem Versorgungsausgleich, in dem entscheidende Weichen für die weitere Altersversorgung nach Scheidung gestellt werden, was teils einer aktiven Mitwirklung und Gestaltung bedarf.
Unerlässlich ist es sie erb- wie auch steuerrechtlichen Konsequenzen der Trennung und Scheidung im Blick zu behalten, auch und gerade bei Vereinbarungen zur Regelungen der Scheidungsfolgen wie schon bei der Gestaltung des Ehevertrages.
Unser Hauptaugenmerk liegt einerseits auf einem deeskalierenden Wirken, speziell in Kindschaftsangelegenheiten, wofür auch das bei den hiesigen Familiengerichten nicht nur in Ellwangen & Aalen, sondern entsprechend auch an den Gerichten in Crailsheim, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd oder auch Schwäbisch Hall praktizierte Modell Elternkonsens unter Teilnahme aller am Verfahren beteiligten Professionen steht, dem wir uns angeschlossen haben.*
Andererseits gilt es, sich frühzeitig umfassend wie genau auf sich anbahnende Auseinandersetzungen vorzubereiten mit dem Ziel, diese für den Mandanten bestmöglich zu gestalten. Je eher Sie den Kontakt zu uns aufnehmen, umso früher können wir beitragen, die Dinge in Ihrem Sinne vorzubereiten und zu gestalten, bevor anderweoitig "Fakten geschaffen" werden.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Befähigungen erfolgte im Januar 2003 für Herrn Rechtsanwalt Jan-Claudius Hohberg die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Damit einher geht die Verpflichtung, sich ständig (mehrfach jährlich) fachspezifisch fortzubilden. Das ist auch unabdingbar, um nicht nur das ganze Spektrum der familienrechtlichen Fallgestaltungen in der Beratung abdecken zu können, sondern ihre Interessen auch in einer ggf. streitigen Auseinandersetzung zielgerichtet und mit Nachdruck vertreten zu können. Dies tun wir für Sie nicht nur hier regional im Ostalbkreis oder den Landkreisen Hohenlohe, Ansbach oder Donau-Ries, sondern auch überregional, wenn Sie es wünschen.
Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratung und Mitwirkung auch bei der Ausgestaltung von Eheverträgen oder auch Eheschedungsfolgenvereinbarungen an.
Dr. Mayer & Collegen
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E-Mail: info(at)dr-mayer-coll.de
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Dr. Mayer & Coll.
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- Dr. jur. Kurt Mayer (1952-2004)
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