Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Tobias Mayer (ADAC Vertragsanwalt)
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
- Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschaden (tatsächliche Reparaturkosten oder fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Kosten für den Sachverständigen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten etc.)
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschaden (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.)
- Abwicklung eines Kaskoschadens, z.B. nach selbstverschuldetem Verkehrsunfall, Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden oder Fahrzeugdiebstahl
- Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung, wenn diese die Schadensregulierung als „nicht versichertes Risiko“ ablehnt. Rechtsanwalt Mayer ist auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Somit sind Sie bei ihm dann auch in guten Händen, wenn es Probleme mit der Versicherung (egal ob mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung) geben sollte.
- Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, Anfechtung des Bußgeldbescheides, insbesondere wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand, Rotlichtverstoß etc.
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere nach Fahrten unter Alkohol oder Drogen, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
- Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie vor Gericht z.B. wegen Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU etc.
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